WIR FEIERN 20 JÄHRIGES JUBILÄUM

UND SIE FEIERN MIT!

Der Lind Horn Kinderclub feiert im Jahr 2016 sein 20 jähriges Jubiläum.
Aus diesem Anlass werden wir eine Schulklasse auf Ihre Projektwoche / Projekttage einladen!

Alle Buchungen von Projektwochen oder Projekttagen die beim Lind Horn Kinderclub bis 31.12.2015 eingehen, nehmen automatisch an der Gewinnverlosung teil. Der Gewinn gilt für eine Schulklasse mit maximal 25 Kindern und 2 Erwachsenen und umfasst die Beherbergung im zuvor gewählten Betrieb inklusive Vollpension, sowie allen im Vorhinein gewählten Programmpunkten des Lind Horn Kinderclub. Die gewonnene Projektwoche bzw. Projekttage können ausschließlich von Mai bis Oktober 2016 in Anspruch genommen werden.

Mit etwas Glück bekommen Sie Ihre geplante Projektwoche von uns GESCHENKT !

Teilnahmebedingungen der Preisverlosung

Veranstalter

Der Veranstalter dieses Gewinnspiels ist der LindHorn Kinderclub.

Teilnahmeberechtigung

Grundsätzlich nehmen alle Lehrer mit ihrer Schulklasse, die bis 31.12.2015 ein fixe Buchung einer Projektwoche oder von Projekttagen getätigt haben, an der Gewinnverlosung teil.

Änderungsvorbehalt

Der LindHorn Kinderclub behält sich das Recht vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen diese Teilnahmebedingungen zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies im Interesse einer einfachen und sicheren Abwicklung und insbesondere zur Verhinderung von Missbräuchen oder aus sonstigen Gründen erforderlich ist.

Gewinn

Es kann nur eine Schulklasse gewinnen.
Der Anspruch auf den Gewinn verfällt ersatzlos, wenn die Kontaktierung der Gewinner, Rückbestätigung durch die Gewinner bzw. die Übermittlung der Gewinne nicht innerhalb der jeweils gesetzten Fristen nach der Benachrichtigung aus Gründen, die in der Person des Gewinners liegen, erfolgen kann.
Keine Barablöse, die Gewinner werden Ende Jänner 2016 schriftlich per Email verständigt und auf der Webseite sowie dem Facebookauftritt des LindHorn Kinderclub veröffentlicht. Die Gewinnverlosung findet Ende Jänner unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Sonstiges

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Übertragung des Gewinns ist nicht möglich.
Sollte eine der vorliegenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.